Maßnahmen auf Ackerflächen
Lerchen- und Artenschutzfenster
Lerchenfenster sind Fehlstellen in Getreideschlägen, die durch Anheben der Sämaschine während der Aussaat oder durch nachträgliches mechanisches Freistellen, etwa durch Grubbern oder Fräsen, hergestellt werden. Sie wurden in England entwickelt und sollen den Vögeln die Möglichkeit bieten, in den dichten Getreidebeständen zu landen. Ihre Nester legen die Feldlerchen im umgebenden Getreide an. Ohne Fenster nutzen sie hierfür häufig die Fahrgassen, die jedoch auch von Prädatoren wie Füchsen, Mardern oder Katzen genutzt werden. Die Maßnahme wurde speziell für die Feldlerche entwickelt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch andere Arten von der Maßnahme profitieren. Ergänzend ist eine Struktur mit Blühstreifen anzulegen.
Durchführung
- Nur im Getreide möglich; aufgrund der frühen Erntetermine jedoch nicht in Wintergerste oder Grünroggen
- Fenstergröße mindestens 20 m²
- Anlage durch Anheben der Sämaschine oder durch mechanische Mittel wie Grubbern oder Fräsen
- Anlage im Herbst oder im Frühjahr bis zum 1. April, Stehenlassen bis zur Ernte,
3 bis 10 Fenster pro ha - Mindestens 25 m Abstand vom Feldrand
- Mindestens 50 m von kleinen Feldgehölzen, Hecken, Greifvogelansitzen und Gebäuden
- Größtmöglicher Abstand zu Gehölzen
- Lage der Fenster zwischen den Fahrgassen
Nutzen
- Schaffung von Brut- und Nistplätzen
- Nahrungsangebot